Liebe Gartenfreundinnen und liebe Gartenfreunde,
noch immer muss festgestellt werden, dass Anhänger dauerhaft auf unseren Parkplätzen abgestellt sind.
Aus diesem Grund wird nochmals auf unsere Gartenordnung hingewiesen:
„Das Parken von Personenkraftwagen und Krafträdern erfolgt grundsätzlich auf den in der Kleingartenanlage vorhandenen Parkplätzen. Das Parken von Lastkraftwagen, gewerblichen Kleintransportern, Anhängern, Booten, Wohnmobilien usw. ist nicht zulässig. In Ausnahmefällen ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich.“
Alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde werden hiermit letztmalig aufgefordert, bis zum 09.12.2024 die Anhänger von unseren Parkplätzen zu entfernen.
Bei Nichtbeachtung sehen wir uns gezwungen, für die Halter dieser Anhänger, das Abstellen von Anhängern auf unseren Parkplätzen dauerhaft zu untersagen!
Der Vorstand
22.11.2024