Wenn man die Parzelle nicht mehr bewirtschaften kann oder möchte, ist zur Beendigung des Unterpachtverhältnisses eine schriftliche Kündigung gemäß beigefügter Musterkündigung nötig. Die Mitgliedschaft im Kleingartenverein endet gemäß der jeweils geltenden Satzung.
Nach unserer derzeitigen Satzung endet sie automatisch mit Übergabe der Parzelle an den nachfolgenden Pächter.